*Gültigkeit von Gutscheinen gemäß §195 BGB:
Nach §195 BGB unterliegen Gutscheine der regelmäßigen Verjährungsfrist von drei Jahren. Diese Frist beginnt am Ende des Jahres, in dem der Gutschein ausgestellt wurde. Das bedeutet, dass ein Gutschein bis zum 31. Dezember des dritten Folgejahres eingelöst werden kann.
Beispiel: Ein Gutschein, der im Mai 2023 gekauft wurde, ist bis zum 31. Dezember 2026 gültig.